ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Dienstgeber: DelbeauFilm
Einzelunternehmer: Balázs Delbó
Standort: Zwei-Dekaden Gasse 1a/Haus 2, 2201, Seyring, Österreich
Gewerberegisternummer: 324WUW1-G-09766
UID Nummer: ATU65723844
Email: delbeaufilm@gmail.com
Kunde (im Folgenden: Kunde), die natürliche oder juristische Person, die die Dienste des Dienstleisters zum Zwecke der wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit erhält.
ARBEITSABLAUF
BEURTEILUNG DES BEDARFS
Eine persönliche oder telefonische Beratung, bei der wir die angegebenen Anforderungen in Bezug auf die von Ihnen bestellte Entwurfsarbeit besprechen. Zur Erstellung des Preisangebots muss der Kunde alle Informationen und Erwartungen, die für die Umsetzung der Aufgabe erforderlich sind, sowie die erforderliche Umsetzungsfrist zusammenfassen.
DelbeauFilm haftet nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeiten aufgrund unvollständiger Informationen. In diesem Fall ist Delbeaufilm berechtigt, die Lieferfrist neu zu definieren.
ANGEBOT UND VERTRAG
Wir erstellen ein personalisiertes individuelles Preisangebot, das vom Kunden mit einer E-Mail-Bestätigung angenommen werden kann. Eine E-Mail-Bestätigung gilt als Bestellung. Alle unsere Angebote sind 14 Tage gültig. Die dem Preisangebot beigefügten AGB sind ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung, die die Parteien anerkennen und akzeptieren.
Der Kunde hat das Recht, zusätzlich zu den im Preisangebot angegebenen Korrekturlösungsrunden (Änderungsmöglichkeit) Änderungen zu verlangen, dies ist gegen Zahlung eines Stundenzuschlags möglich. Der Preis für die Nachbearbeitung beträgt 60€+20%Ust pro Stunde.
Nach offizieller Annahme des Angebots arbeiten wir mit einem Vorschuss, dessen Höhe von der gewählten Dienstleistung abhängt, der in unserem Preisangebot enthalten ist. Die Anzahlung wird vom endgültigen Angebotspreis abgezogen.
DREH
Die für Dreharbeiten bei Veranstaltungen, Theateraufführungen, Konzerten oder bestimmten Veranstaltungsorten im Freien erforderlichen Genehmigungen werden vom Kunden bereitgestellt. Im Zusammenhang mit der audiovisuellen Aufzeichnung der Produktion können Dritte keine Ansprüche gegen den Dienstleister geltend machen.
Spätestens am Tag vor Drehbeginn wird der Kunde DelbeauFilm Ihre Bedürfnisse bezüglich der Erwartungen an das Endprodukt zur Verfügung stellen. Solche sind zum Beispiel : Kann das Auditorium / der Zuschauer in der Aufnahme, Zivilisten, kann eine Kamera, ein Audiokabel gesehen werden, können wir hinter die Kulissen sehen, können wir unkonventionelle Aufnahmen machen … usw.) sowie Fotos / Grundrisse der Website, auf deren Grundlage wir einen professionellen Vorschlag für die Platzierung der Kamera (n) machen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Kamerapositionen im Theater / Konzertsaal / Veranstaltungssaal zu genehmigen.
Wir möchten unsere Kunden darauf aufmerksam machen, dass Kameras auf bestimmten Sitzen die Sicht auf die Bühne einschränken können. Daher ist es wichtig vorher (bis zwei Tage vor dem Dreh) zu klären, ob bestimmte Kamerapositionen ermöglicht werden können. Am Tag der Aufnahme können wir die eingebauten Kameras nicht mehr aus den aktivierten Kamerapositionen bewegen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich mit musikalischen, bildlichen oder anderen urheberrechtlichen Fragen zu befassen. DelbeauFilm ist nicht verantwortlich für etwaige Rechtsstreitigkeiten. Eine Ausnahme bildet, wenn der endgültige Film legale Musik / Musik enthält, die DelbeauFilm für den Kunden kauft.
Die 1-tägige Drehzeit beträgt 8 Stunden. Hinzu kommen die Abreise aus dem Studio (2201 Seyring, Zwei-Dekadengasse 1a – Haus 2) und die Ankunft. (Für einen 8-stündigen Dreh mit einer individuell definierten Ruhezeit). Die Überstunden betragen mindestens 10 Prozent des angegebenen Tagesgeldes pro Stunde. Der Ortbesuch ist eine gesonderte Gebühr im Budget. Enthält das Preisangebot keine Reisekosten, Parkkosten, deren Kosten vom Kunden zu tragen sind. Bei Stornierung innerhalb von 3-11 Tagen vor Beginn der Aufnahme werden 100% der Vorproduktionsgebühr und 70% der Aufnahmegebühr berechnet. Bei Stornierung innerhalb von 3 Tagen oder weniger vor Beginn der Aufnahme werden 100% der gesamten Produktionskosten berechnet
NACHBEARBEITUNG
Spätestens bis zum Ende der Aufzeichnung muss der Kunde Delbeaufilm in elektronischer Form die im Film anzuzeigenden externen Materialien wie Logo, Bild, Bildunterschrift, Titel, Titel, Mitarbeiterliste usw. zur Verfügung stellen. mit einer genauen Beschreibung der Nutzungsdimensionen und Platzierungsregeln. Wenn diesbezüglich keine genaue Regelung besteht, die DelbeauFilm einhalten muss, erzwingt der Dienstleister die Gestaltungsfreiheit in der Art und Weise, wie sie angezeigt wird. Bei späteren Beschwerden ist eine Korrektur nur gegen Zahlung eines Stundenzuschlags möglich. Der Preis für die Nachbearbeitung beträgt 60€+20%Ust pro Stunde.
Das Format der Logos oder Bilder, die in den Filmen verwendet werden sollen, ist: PNG oder JPEG, RGB 16 Bit (für Logos oder Bilder, die wir stanzen möchten: transparentes PNG).
Archivmaterial: Während des Schneidens werden nur die akzeptierten Broadcast-Dateiformate von der Schnittsoftware erkannt. https://helpx.adobe.com/premiere-pro/using/supported-file-formats.html. Alle anderen als die zu Hause verwendeten und aus dem Internet heruntergeladenen Videoformate sowie gemischte Dateiformate erfordern eine Transcodierung, die zusätzliche Bearbeitungszeit erfordert. (Die Menge der zusätzlichen Arbeitszeit wird dem Kunden vor Beginn der Schneidearbeiten mitgteilt.) Die Transkodierung von verschiedenen digitalen und analogen Videosignalen wird in das Angebot aufgenommen.
Der Kunde hat Delbeaufilm das zu verwendende Musikmaterial (sofern der bestellte Film Musik enthält) und die Anweisungen, die für die Musik während der Produktion des geschnittenen Films gelten, spätestens bis zum Ende der Aufnahme zur Verfügung zu stellen.
Wenn der Kunde das im Film enthaltene externe Material bis zum Ende der Aufnahme nicht zur Verfügung stellt, legt DelbeauFilm die Frist für die Einreichung des endgültigen Materials neu fest.
Wenn im Film vorbearbeitete Text- oder Bildinhalte angezeigt werden (z. B. Poster, Sponsorenlogos, Mitarbeiterliste usw.), sollte die Größe FullHD 1920 × 1080 betragen. Der Kunde kann auch verlangen, dass dies bei DelbeauFilm bearbeitet wird. In diesem Fall wird eine Nachbearbeitungsgebühr erhoben. Der Preis für die Nachbearbeitung beträgt 60€+20%Ust pro Stunde.
Narrationen, Untertitel, die auf Filmen platziert werden sollen, müssen eine Rechtschreibprüfung in schriftlicher Form durchlaufen, da zusätzliche Kosten für die Korrektur möglicherweise falsch stornierter und mit Untertiteln versehener Filme anfallen! Die Videoproduktion ist in vielen Fällen ein komplexer Workflow. Ein Film enthält eine Reihe von Audio- und Videospuren. Die animierten Untertitel werden mit einer separaten Software erstellt, sodass eine Ein-Wort-Korrektur in einem fertigen Film bis zu mehreren Stunden nach der Produktion dauern kann. Wenn ein Film eingereicht wird oder muss nach dem Korrekturlesen repariert werden, wir berechnen in jedem Fall eine zusätzliche Nachbearbeitungsgebühr! Der Preis für die Nachbearbeitung beträgt 60€+20%Ust pro Stunde.
In jedem Fall kann unser Kunde zwischen zwei Arten von Postproduktionspaketen wählen:
STANDARD PAKET
Das Paket enthält keine Korrekturrunde. Nach Vorlage der Masterdatei kann der Kunde den Dienstleister auf der Grundlage eines Timecodes schriftlich benachrichtigen, wenn er Bearbeitungsfehler feststellt, die möglicherweise während der Postproduktion aufgetreten sind. (zB mögliche Fehler bei der Anzeige von Bildunterschriften, Titeln und Mitarbeiterlisten, Logos, die nicht im vom Kunden gesendeten Material enthalten waren. Mögliche Synchronisationsfehler, Korrektur von Tonfehlern während des Postproduktionsprozesses usw.) Diese Fehler sind vom Dienstleister korrigiert.
Der Kunde hat das Recht, weitere Änderungen zu verlangen, dies ist gegen Zahlung eines Stundenzuschlags möglich. Der Preis für die Nachbearbeitung beträgt 60€+20%Ust pro Stunde.
PREMIUM PAKET
Enthält 1 Korrekturrunde. In dieser einen Runde kann der Kunde den Dienstleister nach Vorlage des Masterfiles schriftlich über das oder die zu korrigierenden Teile auf der Grundlage eines Timecodes informieren. Die maximale Zeit, die für die Korrektur aufgewendet wird, kann 30% der im Angebot angegebenen Nachbearbeitungsstunden betragen.
Wenn die Größe der korrigierten Teile diesen Wert überschreitet, muss der Dienstleister den Kunden vor Beginn der Korrekturen schriftlich benachrichtigen, um mögliche zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wenn Sie dieses Paket ausgewählt haben, fügen Sie bitte den Text, die Logos, die Mitarbeiterliste usw. hinzu, die im Film angezeigt werden. Überprüfen Sie auch nach Vorlage der Masterdatei. Im PREMIUM-Paket haben Sie die Möglichkeit, textuelle, musikalische oder visuelle Elemente oder konzeptionelle Änderungen in den oben genannten Proportionen zu ändern.
Der Kunde hat das Recht, zusätzlich zu den im Preisangebot angegebenen Korrekturleserunden Änderungen zu verlangen. Dies ist gegen Zahlung eines Stundenzuschlags möglich. Der Preis für die Nachbearbeitung beträgt 60€+20%Ust pro Stunde.
ÜBERGABE
Nach der Korrekturrunde (n) wird der endgültige Film innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist ausgearbeitet und übergeben. Rohmaterial werden nicht übertragen, sie bleiben jederzeit im Besitz von DelbeauFilm. Die gelieferten Materialien werden im 25p-Format FullHD (1920 x 1080 Pixel) hergestellt, sofern keine besondere Bildauflösung erforderlich ist. Je nach Projekt entscheidet DelbeauFilm vor Abgabe des Angebots über die Auflösung von FullHD oder 4K, wobei in Absprache mit dem Kunden jeweils das optimale Endergebnis zu berücksichtigen ist. Preisunterschiede aufgrund unterschiedlicher Bildauflösungen sind in unserem Preisangebot enthalten.
Die permanent hochgeladenen Filme werden 1x elektronisch über einen Cloud-basierten Dateisplitter übertragen und in der Regel 3 Tage lang in der Cloud gespeichert, ohne dass ein besonderer Löschhinweis vorliegt. Bereits übertragene Materialien werden auf einem separaten Server gespeichert. Das Senden einer neuen Datei ist ein zusätzlicher Auftrag. Das erneute Hochladen erfolgt daher gegen eine Nachbearbeitungsgebühr. Der Preis für die Nachbearbeitung beträgt 60€+20%Ust pro Stunde.
Grundsätzlich erfolgt eine Übertragung des Rohmaterials an den Kunden nicht. Ausnahmen können individuell ausgehandelt werden.
ARCHIVIERUNG UND LAGERUNG VON ROHDATEIEN UND BEENDETEN FILMEN
Alle Materialien werden 1 Jahr gelagert und danach gelöscht. Wenn der Kunde das von uns aufgezeichnete und bearbeitete Material länger als 1 Jahr benötigt, bieten wir die Möglichkeit zur Archivierung bei Delbeaufilm, indem wir für den Speicherplatz bezahlen.
Frühere Videomaterialien (Filme, die vor 3-4 Jahren oder länger erstellt wurden) können nicht mehr in allen Fällen aus einer Animations- oder Filmprojektdatei wiederhergestellt werden. Leider ändern sich während dieser Zeit die verwendeten Programme, Grafikeinfügungen, Grafik- / Bearbeitungsprogramme. In diesem Fall müssen wir fast von Anfang an mit der Arbeit beginnen, sodass die Arbeit mit ihnen mit einem Aufpreis verbunden ist.
ZAHLUNGSPLAN
Der Zahlungsplan ist im Angebot vermerkt.
Die Anzahlung erfolgt nach Annahme des Preisangebots mit einer Überweisungsfrist von 10 Tagen
Die zweite Rate soll nach der Aufnahme bezahlt werden. Dies beinhaltet die Kosten für die Aufnahme- und Planungsgebühr.
Die dritte Rate wird nach Übergabe des endgültigen Films ausgezahlt.
Der für die Anzahlung gezahlte Betrag wird vom Preis der dritten Rate abgezogen.
Im Einzelfall ist ein anderer Zahlungsplan möglich, der Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung ist.
Bei Nichtzahlung ist der Dienstleister berechtigt, die Kosten für das Schreiben der Mahnungen in Höhe von 10,00 EUR zu berechnen. Für die erste Mahnung fällt keine Gebühr an.
NUTZUNGSRECHTE
Die Parteien vereinbaren, dass, sofern in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nichts anderes bestimmt ist, der rechtmäßige Eigentümer der resultierenden urheberrechtlich geschützten Werke und damit der alleinige Inhaber der Eigentumsrechte der Kunde ist und somit das ausschließliche Nutzungsrecht für diese urheberrechtlich geschützten Werke lizensiert ist . Der Kunde hat auch das Recht, die Filmaufnahmen auf einem Computer oder einem elektronischen Medium zu reproduzieren, zu verbreiten, zu kopieren und an die Öffentlichkeit zu übertragen, auch durch Fernsehübertragung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit, indem er sie zum Abrufen im Internet zur Verfügung stellt. Diese Lizenz gilt weder für die Verwendung der Rohmaterial der urheberrechtlich geschützten Werke noch für die Überarbeitung oder sonstige Änderung der urheberrechtlich geschützten Werke, insbesondere das Nachschneiden der Aufzeichnungen oder das Entfernen des Logos auf den Aufzeichnungen, die Änderung der Genre der urheberrechtlich geschützten Werke.
Aufgrund seiner Nutzungslizenz ist der Auftraggeber berechtigt, Dritten zusätzliche Nutzungsrechte für die freie Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu Werbezwecken zu gewähren. Der Auftraggeber und andere Dritte sind jedoch nicht berechtigt, die Verwendung der urheberrechtlich geschützten Werke über einen Werbezweck hinaus zu genehmigen. Um die urheberrechtlich geschützten Werke zu überarbeiten, muss vom Auftraggeber eine separate Nutzungslizenz eingeholt werden. Die Ausschließlichkeit des Nutzungsrechts des Kunden berührt nicht die Eigentumsrechte des Dienstleisters an den urheberrechtlich geschützten Werken.
DelbeauFilm ist berechtigt, den Firmennamen und das Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. DelbeauFilm hat weiters das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist DelbeauFilm berechtigt, das Filmwerk zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen; dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet, auf der Webseite von DelbeauFilm oder anderen entsprechenden analogen oder digitalen Plattformen.
SONSTIGES
(1) Es gilt österreichisches Recht; die Geltung des UN–Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Korneuburg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen;
(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt.